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Kann ein Ausländer eine Immobilie in Thailand kaufen?

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Die kurze Antwort lautet „Ja“, aber die lange Antwort ist etwas komplizierter. Ausländer KÖNNEN Eigentum besitzen, jedoch nur Eigentumswohnungen. Der Kauf von Häusern und Grundstücken durch einen Ausländer würde die Gründung eines thailändischen Unternehmens erfordern.

Ausländerquote

Die einzige Möglichkeit für einen Ausländer, eine Immobilie in Thailand im eigenen Namen zu besitzen, ist eine Eigentumswohnung auf ausländischen Namen. Die beste Übersetzung für „ausländischer Name“ wäre „Ausländerquote“. Sie können nur eine Eigentumswohnung auf ausländischen Namen in einem Gebäude besitzen, bei dem der Anteil der Eigentümer MINDESTENS 51 % thailändisch ist, während die restlichen 49 % Ausländer sein können. Ein eingetragener Eigentümer (Miteigentümer des Condominiums) hat auch Stimmrechte hinsichtlich der Kontrolle und Verwaltung des Gebäudes.

Um herauszufinden, ob ein Auslandskontingent verfügbar ist, müssen Sie sich a die Verwaltung der Eigentumswohnung wenden, bei der Sie kaufen möchten.

Erwähnenswert ist auch, dass Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung, die innerhalb der Ausländerquote liegt, bedenken müssen, dass Ihre Erben oder wer auch immer die Eigentumswohnung erbt, wenn Sie sterben, diese an einen anderen Ausländer innerhalb eines Jahres verkaufen müssen (der das Geld aus dem Ausland bringen muss) oder es fällt automatisch wieder in die thailändische Quote zurück.

Um eine Eigentumswohnung unter ausländischem Namen zu kaufen, ist ein TT-3 oder Thor Tor Saam (Foreign Exchange Transaction Form oder FET) erforderlich. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das bestätigt, dass die Mittel für den Kauf der Eigentumswohnung von außerhalb Thailands stammen und das für die Übertragung der Eigentumswohnung in Ihren Namen beim Grundstücksamt erforderlich ist.

Vorteile

  • Sie werden als Besitzer eingetragen
  • Mehr Käufer und höherer Wiederverkaufswert
  • Keine jährlichen Buchhaltungs- oder Firmengebühren

Nachteile

  • Hohe Umschreibungskosten
  • Sie benötigen einen TT-3/Thor Tor Saam

Thai Firmenname

Ein Ausländer kann auch eine auf „thailändischen Namen“ eine beim Landamt eingetragene Eigentumswohnung kontrollieren, aber nicht in seinem Namen besitzen, indem er eine Gesellschaft gründet. Sie würden dann Geschäftsführer dieses Unternehmens werden und die Holdinggesellschaft, bei der es sich um eine ruhende, wäre der eingetragene Eigentümer in der Eigentumsurkunde. Dieses Unternehmen benötigt jedoch immer noch einen Buchhalter, der die Jahresprüfung, die Umsatzsteuererklärung usw. durchführt. Die Kosten dafür betragen etwa 10.000 bis 15.000 Baht pro Jahr oder etwa 10.000 Baht pro Jahr. 1.000 Baht pro Monat.

Wenn ein Käufer eine Eigentumswohnung kauft, die einem Unternehmen gehört, kauft er grundsätzlich das Unternehmen, das den/die Vermögenswert(e) hält, also die Eigentumswohnung. Das Unternehmen ist auch in der Lage, die Eigentumswohnung zu verpachten/vermieten, was völlig legal ist.

Mit einem thailändischen Unternehmen können Sie auch Grundstücke oder Häuser/Villen erwerben, der Name des Ausländers steht jedoch nicht auf der Eigentumsurkunde, sondern die Firma wird als Besitzer beim Grundstücksamt eingetragen.

Vorteile

  • Für den Kauf ist kein TT3 oder Thor Tor Saam erforderlich
  • Es muss nicht nachgewiesen werden, dass die für den Immobilienerwerb benötigten Gerder aus dem Ausland stammen
  • Als Ausländer können Sie Häuser oder Grundstücke im thailändischen Firmennamen kaufen
  • Eine Eigentumswohnung, an der Sie interessiert sind, ist möglicherweise nicht im Auslandskontingent verfügbar, kann aber unter thailändischem Firmennamen erworben werden
  • Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung mit thailändischem Firmennamen beträgt ca. 20 % weniger als ausländischer Name
  • Der Wechsel des Geschäftsführers einer Holding ist deutlich günstiger als die Umbuchungsgebühren für ausländische Namen beim Grundbuchamt

Nachteile

  • Die Immobilie kann nicht auf Ihren Namen eingetragen werden
  • Es muss eine Jahresgebühr von ca. 10-15.000 Baht an einen Buchhalter für Steuerprüfungen und Mehrwertsteuererklärungen usw.
  • Kosten von ca. 30-50.000 Baht, um das Unternehmen bei Bedarf aufzulösen
  • Das Wiederverkaufspotenzial ist für thailändische Firmennamen geringer als für ausländische Namen

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